von Johannes Kral
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Man mag es kaum glauben, aber Studenten schenken dem Staat jedes Jahr hunderte Millionen Euro. Ganz einfach deshalb, weil nur jeder 5. Student eine Steuererklärung abgibt.

Ich verdiene doch fast nichts, zahle noch keine Steuern, warum soll ich mich dann überhaupt mit dem Thema Steuererklärung beschäftigen?“

So denken viele Studenten, und lassen damit bares Geld in den Hörsälen liegen.

Fast alle Studienkosten zahlt der Staat zurück

Ein Studium ist ganz schön teuer! Laut einer Studie des Deutschen Studentenwerks von 2013 geben Studenten für die sechs Semester Bachelor durchschnittlich knapp 30.000 Euro zur Finanzierung von Ausbildung und Lebensunterhalt aus. Für das Masterstudium werden nochmal 20.000 Euro fällig. Wer ein Auslandssemester einlegt und keines der begehrten Stipendien ergattern kann, muss mit etwa 10.000 Euro an Zusatzkosten rechnen.

Hohe Kosten sollten aber nicht vor einem Studium abschrecken. Denn viele Ausgaben für ihre akademische Ausbildung können sich Studenten vom Staat zurückholen. Wie das geht? Ganz einfach per Steuererklärung. So lassen sich studienbedingte Ausgaben steuerlich geltend machen.

Per Verlustvortrag Steuergutschrift für den Berufseinstieg

Natürlich lassen sich Ausgaben für die Ausbildung nur dann von der Steuer absetzen, wenn auch Steuern gezahlt werden. Da dies bei vielen Studenten noch nicht der Fall ist, bietet das deutsche Steuerrecht eine willkommene Lösung an. Durch einen sogenannten Verlustvortrag können dem Finanzamt alle Studienkosten per Steuererklärung angezeigt werden. Das Finanzamt merkt sich diese Ausgaben. Nach dem Einstieg ins Berufsleben werden die vorgetragenen Verluste dann automatisch mit dem zu versteuernden Einkommen verrechnet. Den Verlustvortrag könnte man damit auch als Steuerbonus bezeichnen, der nach Beendigung des Studiums eingelöst werden kann.

Diese Studienkosten kannst du von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können alle Ausgaben, die zum Zwecke des Studiums oder eines Jobs aufgebracht werden durch Vorlage entsprechender Rechnungen oder anderer Belege als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierunter fallen:

  • Semesterbeiträge und Studiengebühren
  • Studienfahrten und Exkursionen
  • Auslandssemester oder Praktika
  • Fachliteratur
  • Drucken und Binden von Abschluss- und Seminararbeiten
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
  • Drucker, Laptop, Smartphone & Co.

Du kannst als Student auch einfach Pauschalen beanspruchen

Für einige Kostenpositionen verlangt das Finanzamt nicht einmal Belege, sondern gewährt Studenten einfach Pauschalbeträge. Folgende Pauschalen können ohne Nachweise und Aufwand abgesetzt werden:

  • Arbeitsmittel: Für Ordner, Kugelschreiber, Taschenrechner etc. gibt’s 110 Euro/Jahr
  • Telefon-/Internet: 20 Euro/Monat bzw. 240 Euro/Jahr
  • Fahrtkosten: Für Fahrten zur Uni, zur Bibliothek oder zum Nebenjob 30 Cent/km
  • Bewerbung: 8,50 Euro/Bewerbungsmappe oder 2,50 Euro/Online-Bewerbung
  • Kontoführung: 16 Euro/Jahr
  • Verpflegungsmehraufwand: 24 Euro/Tag Praktikum, Studienfahrt etc.
  • Umzug: 730 Euro (Nachweis durch Meldebescheinigung erforderlich)

Steuererklärung aktuell noch bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich

Voraussichtlich nur noch bis zum Ende diesen Jahres ist die Steuererklärung für die Studienzeit sogar sieben Jahre rückwirkend möglich. Damit können auch Ex-Studenten, die während ihrer Studienzeit keine Steuererklärungen abgegeben haben, jetzt noch ihre Studienkosten steuerlich geltend machen. In Zukunft wird diese Frist wahrscheinlich auf vier Jahre gesenkt.

Wie mache ich als Student eine Steuererklärung für’s Studium

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu erstellen. Klassisch in Papierform, mit Hilfe von Steuer-CD-ROMs oder über einen Online-Anbieter. Das Problem bei den genannten Alternativen ist allerdings, dass die Steuerformulare oder die Steuersoftware zumeist auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern ausgelegt sind. Für Studenten ist es damit oft schwierig, den Überblick zu behalten, wo welche Studienkosten angegeben werden können.

Ein Online-Anbieter, der sich ausschließlich auf die Situation von Studenten bzw. Uni-Absolventen spezialisiert hat, ist die Plattform studentensteuererklärung.de. Anhand eines Steuer-Interviews zur persönlichen Studien- und Lebenssituation können Studenten ihre Steuererklärung komplett eigenständig erstellen und direkt online ans Finanzamt senden. Erläuterungen und Tipps stellen sicher, dass keine relevanten Angaben vergessen werden und eine möglichst hohe Erstattung der Studienkosten erzielt werden kann. Am Ende des Beitrags findet ihr einen kleinen Steuerkalkulator. Dieser berechnet euch, wie viel Steuern ihr nach dem Studium zurück bekommen könnt. Natürlich alle Angaben ohne Gewähr.

Eine weitere Alternative ist die WISO Steuererklärungssoftware (Windows Version) von ZDF. In Form eines Interviews wirst du hier durch die Steuererklärung geführt. Empfehlenswert, wenn man Nebentätigkeiten durchführt. Der Preis für die Software liegt zwischen 11-25€. Die Software kannst du in der nächsten Steuererklärung auch wieder absetzen.

Wer hingegen lieber auf die klassische Papierform zurückgreifen möchte findet hier  die passende Formulare des Finanzministeriums. ACHTUNG: 90’s!

2 Kommentare
 
  1. Hannes / 19. Februar 2017 um 12:54 /Antworten

    Hallo,

    kleine Korrektur zu dem Beitrag: Mittlerweile kann man als Student eine freiwillige Steuererklärung nur noch vier Jahre rückwirkend einreichen. Es stimmt, dass es mal sieben Jahre waren. Das wurde aber geändert.

    Viele Grüße
    Hannes

  2. Janina / 22. Februar 2017 um 12:22 /Antworten

    Hallo Hannes,

    Vielen Dank für deine Korrektur. Du hast Recht, inzwischen wurde es auf vier Jahre verkürzt.
    Wir werden das gleich ausbessern.

    Liebe Grüße,
    Janina

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